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Behandlungskosten

Gesetzlich versicherte Patienten werden, sofern keine Heilpraktiker - Zusatzversicherung besteht, als Selbstzahler betrachtet.

Die Erstattung privater Kassen richtet sich nach der jeweiligen Vertragsgestaltung. Fragen Sie sicherheitshalber nach, ob Behandlungen von einem Heilpraktiker übernommen werden. Grundlage der Rechnungsstellung ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ( GebüH ).


Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne persönlich, telefonisch unter 0212 - 0212 - 38 03 04 70 oder per Kontaktformular» zur Verfügung.